In Deutschland ist die Anzahl der Arbeitslosen so niedrig, wie schon seit einigen Jahren nicht mehr. Dennoch sind Arbeitnehmer darauf aus, ihre Stellen zu behalten, um nicht in die Arbeitslosigkeit zu verfallen. Somit geben sie für ihren Posten alles. Eine gewisse Entlassungs-Angst besteht schließlich bei den Meisten dennoch. Schließlich ist oftmals eine Kündigung zu jeder Zeit möglich.
Es sei denn, es besteht ein Arbeitsvertrag, mit welcher diese weitestgehend verhindert wird. Genauso sieht es mit möglichen Lohn- oder Gehaltskürzungen aus. Auch bei ihnen kann dies durch eine vertragliche Vereinbarung geregelt werden. Auf sie wiederum greifen viele Firmen zurück, beziehungsweise das Gesetz verlangt es sogar. Somit kommt es zum Beispiel zu einem Tarifvertrag Gebäudereinigung in Frankfurt oder anderen Teilen in Deutschland, wo sämtliche Regelungen für die Branche festgehalten werden.
Tarifvertrag Gebäudereinigung: Welche Vertragsarten gibt es?
Tarifverträge gibt es für jede Berufsrichtung. Ebenso existieren verschiedene Arten von ihnen. Ein Tarifvertrag Gebäudereinigung in Frankfurt kann zu einem der folgenden Arten zählen: Der Rahmen-Tarifvertrag, der Lohn-Tarifvertrag oder der Mindestlohn-Tarifvertrag für gewerblich Beschäftigte.
Der Rahmen-Tarifvertrag
Der Rahmen Tarifvertrag Gebäudereinigung ist etwas für gewerblich Beschäftigte. Bei genau diesem Tarifvertrag Gebäudereinigung handelt es sich um einen Beschluss zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Der BIV wirkt dabei als Spitzenarbeitgeberverband und der IG BAU als Arbeitnehmervertretung. Ein Rahmen Tarifvertrag Gebäudereinigung umfasst zudem jede versicherungspflichtige Tätigkeit, geringfügige Beschäftigung und auch Ausbildung in dieser Branche. Außerdem zählt der Rahmen Tarifvertrag Gebäudereinigung nicht nur zwischen Arbeitgebern, die Innungsmitglieder sind, und Arbeitnehmern, welche Angehörigkeit in einer Gewerkschaft aufweisen. Selbst alle anderen Arbeitgeber sowie auch Arbeitnehmer im Gebäudehandwerk können von diesem Vertrag Gebrauch machen. Des Weiteren enthält ein Rahmen Tarifvertrag Gebäudereinigung Regelungen rund um das Arbeitsverhältnis, also zum Beispiel die Arbeitszeit-Regelungen mit: Zuschlägen für Mehr-, Nacht- und Feiertagsarbeit, Fortzahlungen von Entgelten im Krankheitsfall, Kündigungs-Bestimmungen, Ausschluss-Fristen als auch Erholungs-Urlaube. Nicht in einem Rahmen Tarifvertrag Gebäudereinigung ist die konkrete Vergütungshöhe enthalten. Schließlich enthält sie der Lohntarifvertrag.
Der Lohn-Tarifvertrag und der Mindestlohn-Tarifvertrag
Ein Lohn Tarifvertrag Gebäudereinigung wird zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und der Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geschlossen. Er regelt die Höhe von den einzelnen Vergütungssätzen. Der Lohn Tarifvertrag Gebäudereinigung ist zwischen tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern von dem Betrieb ein Muss. Die Lohngruppen eins bis sechs werden dabei zur gleichen Zeit als Mindestlöhne gehandhabt. Sie werden gesondert in dem Mindestlohn Tarifvertrag Gebäudereinigung zusammengefasst. Der Mindestlohn-Tarifvertrag wiederum ist seit dem 01. März für gewerblich Beschäftigte eine allgemein verbindliche Angelegenheit. Insbesondere die Lohngruppen 1 (also zum Beispiel Innen- als auch Unterhalts- Reinigung) sowie die Lohngruppe 6 (wie zum Beispiel die Glasreinigung), sind hiervon besonders betroffen. Schließlich gelten sie, aufgrund von dem Mindestlohn Tarifvertrag Gebäudereinigung, zwingend als Mindestlohn. Dies zählt für alle Beschäftigten der Betriebe beziehungsweise der Betriebsabteilungen. Natürlich müssen dabei von ihnen überwiegend Gebäudereinigungs-Leistungen erzielt werden.