Die Treppenhausreinigung in Frankfurt

In einem jeden Wohnobjekt und in vielen gewerblich genutzten Gebäuden existiert ein Treppenhaus. Genauso wie die Wohnräume beziehungsweise wie die Firmenräume gilt es, dieses sauber und ordentlich zu halten. Schließlich treffen die meisten Besucher oder Kunden oftmals zu allererst in genau diesen Gebäudebereich ein.

Ist er dann verschmutzt, so entsteht gleich ein erster negativer Eindruck, was nicht gut ist. Dies wiederum kann sich nicht gut auf ein weiteres Miteinander legen. Aus genau diesem Grund ist eine regelmäßige Treppenhausreinigung nötig. Doch wer ist in welchen Situationen dazu bestimmt, exakt diese Reinigung durchzuführen? Mit solchen Fragen soll sich nun der folgende Text etwas ausführlicher beschäftigen.

 

Wer kann oder muss in welchen Situationen eine Treppenhausreinigung vornehmen?

Zu allererst einmal kann jeder Ungeübte eine laienhafte Treppenhausreinigung vornehmen. Dabei ist es selbstverständlich, dass eine freiwillige Übernahme von dieser Aufgabe nur in einem Eigenheim geschieht. Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder in einem Mietobjekt mit mehreren Mietern sieht es dagegen schon anders aus. Deswegen gibt es hier klare, einzuhaltende Richtlinien. So ist bei einem gewerblich genutzten Objekt der Eigentümer für die Treppenhausreinigung verantwortlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sie selber durchführt, oder auf seine eigenen Kosten eine Reinigungs-Firma beauftragt, welche die Treppenhaus-Säuberung übernimmt. Schlägt er jedoch den Preis für die Treppenhausreinigung auf die Miete, so müssen zuvor einige Regelungen beachtet werden. Ähnlich und doch etwas anders ist es zum Beispiel bei Mietwohnungen mit mehreren Mietern. Ist im Mietvertrag kein Hinweis darauf vorhanden, dass die Treppenhausreinigung von einer Reinigungs-Firma durchgeführt wird, so liegt die Treppenhausreinigung oftmals bei den Mietern. Diese müssen dann abwechselnd jede Woche einmal die Treppenhausreinigung vornehmen. Überlegt es sich der Vermieter aus irgendwelchen Gründen jedoch noch einmal anders, so gilt es auch hierbei einige Regelungen einzuhalten.

 

Was muss ein Vermieter beachten, wenn er vorhat, eine professionelle Reinigung von dem Treppenhaus vorzunehmen?

Ist es vertraglich so vereinbart, dass eine Treppenhausreinigung von einer Gebäudereinigungsfirma durchgeführt wird, dann gibt es gesetzlich für den Vermieter nichts Weiteres diesbezüglich zu beachten. In einem anderen Fall müssen jedoch die Mieter zuvor gefragt werden. Auch ist es notwendig, dass sie mit der Inanspruchnahme von der Reinigungs-Firma einverstanden sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um gewerblich tätige Mieter oder um hausbewohnende Mieter handelt. Umso wichtiger ist es hingegen, dass alle damit einverstanden sind. Gibt einer eine Gegenstimme ab, so kann der Vermieter den Vertrag nicht ändern und bei einer professionellen Treppenhausreinigung auch keine Zuschläge für die Firma verlangen.

 

Was machen die Profis anders als ein Laie? Welche Vorteile bringen sie mit sich?

Die Aufgaben bei einer Treppenhausreinigung sind für Profis als auch für Laien die gleichen. Sie kehren oder wischen die Böden und reinigen die Briefkästen, die Treppenhaustür, die Keller und vieles mehr. Dabei verwendet eine Reinigungsfirma aus Frankfurt die verschiedensten Putzmittel, um ein exaktes Ergebnis zu erzielen. Des Weiteren können die Profis als eine Art Streitschlichter dienen. Denn nicht selten kommt es zwischen mehreren Mietern zu Ungereimtheiten in Bezug auf die wöchentliche anstehende Treppenhausreinigung. Schließlich gehen der Treppenhausreinigung manche Mieter mit vollem Einsatz nach. Andere hingegen erledigen sie gar nicht oder nur mangelhaft. Ein Grund hierfür kann die fehlende Zeit sein.